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Andreas Kuehl  //  

May 19 / 12:18pm

Was ändert sich an der Einspeisevergütung ab Juli 2010 ?

Informationen rund um die Einspeisevergütung aus dem EEG - Erneuerbaren Energien Gesetz

Was ändert sich an der Einspeisevergütung ab Juli 2010 - Zur besseren Übersicht haben wir nachfolgend die Änderungen im EEG - Erneuerbaren Energien Gesetz - einmal übersichtlich zusammengestellt!

Zum 3. März 2010 wurden vom Bundeskabinett folgende Änderungen für das EEG beschlossen:

Bei Dachanlagen:
  • Ab dem 1. Juli 2010 wird die PV-Einspeisevergütung einmalig um 16% gekürzt
  • Hinzu kommt die ohnehin vorgesehene Kürzung von 9% Ende 2010

    Bei Freiflächen:

  • Ab dem 1. Juli 2010 wird die PV-Einspeisevergütung einmalig um 15% gekürzt
  • Die bislang bis einschließlich 2014 befristete Förderung wurde aufgehoben

    Bei Flächen, die vormals wirtschaftlich oder militärisch (Konversionsflächen) genutzt wurden:
  • 11% Kürzung

    Bei Ackerflächen:

  • entfällt ganz

    Bei vorbelasteten Flächen wie Industrie- u. Gewerbegebiete; Seitenflächen von Autobahnen und Schienenwege:

  • neu in Förderung aufgenommen

    Beim Eigenverbrauch - Anlagen bis 800 kW:
  • (Der gewonnene Strom wird nicht ins öffentl. Netz eingespeist, sondern selbst verbraucht)
  • die Vergütung steigt von 3,6 auf 8 Cent/KWh

     

  • Die Degression auf einen Blick:
    Hier sehen Sie die Entwicklung der Photovoltaik-Einspeisevergütung in Cent/kWh seit 2009!

    Jedes Jahr sinkt die Vergütung für Neuanlagen um 9%. Bei einem jährlichen Zubau von über 3.500 MW wird 2011 um 11% gekürzt; 2012 um 13% – liegt der Zubau neuer Anlagen unter 2.500 MW, fällt die Degression (Abnahme) niedriger aus:

     
    Anlagen auf Dächern u. Schutzwällen:
    > 1MWp
    Freiflächen-Anlagen:
    Konvensions-Flächen
    Ackerflächen
    Sonstige Flächen


    * sofern jährl. Zubau innerhalb von 2.500 bis 3.500 MWp liegt

     

    bis Juni 2010
    ab Juli 2010
    2011

     

    Ältere Mindest-Solarstromvergütungen in Ct/kWh


    Jahr der Inbetrieb- nahme Anlage auf / an Gebäuden oder Lärmschutzwänden Freiflächen-anlagen Zuschlag für Fassaden-anlagen EEG vom
        30kW-100kW 100kW-1MW >1MW      
     2005  54,53  51,87  51,30    43,42  5,00  01.08.2004
     2006  51,80  49,28  48,74    40,60  5,00  01.08.2004
     2007  49,21  46,82  46,30    37,96  5,00  01.08.2004
     2008  46,75  44,48  43,99    35,49  5,00  01.08.2004
     2009  43,01  40,91  39,58  33,00  31,94  entfällt  01.01.2009

    Alle Angaben ohne Gewähr
    Einspeisevergütung für Photovoltaik (in Deutschland)

     
     

    • EEG Aktuell
      Webseite mit aktuellen Informationen
    • Info-Portal
      Info-Portal zum EEG des Bundesumweltministeriums